Betreuungsformen
Kindertagespflege kann stattfinden...
...im Haushalt der Tagespflegeperson
Bei dieser „klassischen Kindertagespflege“ betreut eine Tagesmutter oder ein Tagesvater bis zu 5 fremde Kinder gleichzeitig in ihrem Haushalt. Die Tagespflegeperson übt eine selbständige Tätigkeit aus.
...im Haushalt der Eltern
Bei dieser Tätigkeit wird die Tagespflegeperson umgangssprachlich auch als “Kinderfrau” oder “Kinderbetreuer/in” bezeichnet. Die Tagespflegeperson betreut ein oder mehrere Kindereiner Familie in deren Haushalt.
Die Tagespflegeperson ist in diesem Fall nicht selbständig tätig, sondern wird von den Eltern angestellt. Je nach Betreuungsumfang erfolgt die Anstellung auf Minijobbasis oder als sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis.
...in anderen geeigneten Räumen
Die Tagesbetreuung in anderen geeigneten Räumen bedeutet, dass die Kindertagespflege weder im Haushalt der Tagespflegeperson, noch im Haushalt der Eltern, sondern in nicht privat genutzten Räumen stattfindet.