Was ist Kindertagespflege?
Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte und öffentlich geförderte Betreuungsform im familiennahen Umfeld für Kinder von 0 bis 14 Jahren.
Kindertagespflege kann in Anspruch genommen werden:
für Kinder bis zum 1. Geburtstag, wenn ein entsprechender Bedarf nachgewiesen wird (Berufstätigkeit, Ausbildung, Weiterbildung, Sprachkurs etc.)
für Kinder zwischen dem 1. und 3. Geburtstag. Hier besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.
Bei einem Betreuungsbedarf bis zu 30 Stunden pro Woche kann die Kindertagespflege in Anspruch genommen werden, ohne dass eine Berufstätigkeit o. Ä. nachgewiesen werden muss.
Liegt der Betreuungsbedarf über 30 Stunden pro Woche, müssen die Eltern den Bedarf nachweisen (wie oben).